Falschdarstellung der Eigentumsverhältnisse an der Kaiserwiese in der BZ

Zu den Besitzverhältnissen an der Kaiserwiese haben wir am 25. Jänner 2019 einen Beitrag verfasst. Hier eine kurze Zusammenfassung:

Das unter der Bezeichnung „Kaiserwiese“ bekannte Grundstück (die Wiese zwischen Praterstern und dem Riesenrad) steht seit 1958 unverändert (d.h. ohne zwischenzeitige Veränderung der Eigentumsverhältnisse) im Eigentum der Stadt Wien (siehe Katastralgemeinde 01657 Leopoldstadt, Einlagezahl (EZ) 5899).

Laut aktuellem Flächenwidmungsplan (Plandokument Nr. 7776) ist die Kaiserwiese als Erholungsgebiet Parkanlage (Epk) gewidmet.

Die Kaiserwiese als „Privatgrund“ zu bezeichnen erfordert einen ziemlich „verwegenen Interpretationsansatz“. Bei einer solchen Auslegung müsste dann auch der gesamte Grüne Prater als „Privatgrund“ angesehen werden, gehört er doch – den grundbücherlichen Eigentumsverhältnissen zufolge – teilweise der Stadt Wien und teilweise der im Eigentum der Republik Österreich stehenden BIG.

Autor M.W.

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Der rechtliche Status der Kaiserwiese

Im heutigen Beitrag wollen wir den rechtlichen Status der Kaiserwiese kurz darstellen.

1. Eigentumsverhältnisse

Das unter der Bezeichnung „Kaiserwiese“ bekannte, unmittelbar westlich des Wiener Riesenrads liegende, Grundstück ist im Grundbuch unter der Einlagezahl (EZ) 5899 in der Katastralgemeinde (KG) 01657 Leopoldstadt registriert. Die Grundstücksnummer (GST-NR) lautet 1330/1.

Eigentümer der Kaiserwiese ist die Stadt Wien. Dies bedeutet, dass letzten Endes die Organe der Stadt Wien über das Schicksal der Kaiserwiese entscheiden, und dafür auch den Wiener Wählern gegenüber politisch verantwortlich sind.

Die Stadt Wien dürfte die Verwaltung der Kaiserwiese auf die unter der Nummer FN 287898f im Firmenbuch registrierte Prater Wien GmbH übertragen haben, wobei der Öffentlichkeit keine genaueren Informationen darüber zugänglich sind. Die Prater Wien GmbH ist eine private Gesellschaft, welche jedoch – über Zwischenbeteiligungen – zu 100% im Eigentum der Stadt Wien steht. Vereinfacht gesagt bedeutet dies, dass die Stadt Wien ein ihr gehörendes Grundstück durch eine rechtlich formal vor ihr getrennte, aber wirtschaftlich betrachtet ebenfalls ihr gehörende private Gesellschaft verwalten lässt. Dies ist insofern bemerkenswert, als die Stadt Wien durchaus zahlreiche der in ihrem Eigentum stehenden Grundstücke selber, also durch Magistratsbedienstete, verwaltet und auch über ausreichend eigene Ressourcen für die Verwaltung verschiedenster Arten von Grundstücken verfügt (wie etwa die Magistratsabteilungen 34 / Bau- und Gebäudemanagement, 42 / Stadtgartenamt, oder 69 / Grundstücksangelegenheiten).

2. Widmung und zulässige Nutzungen

Laut aktuellem Flächenwidmungsplan (Plandokument Nr. 7776 aus dem Jahr 2006) ist die Kaiserwiese als Erholungsgebiet Parkanlage (Epk) gewidmet.

Gemäß § 6 Absatz 2 der Bauordnung für Wien dienen „Erholungsgebiete der Erholung und der Gesundheit. Soweit der Bebauungsplan […] nichts anderes bestimmt, dürfen [auf Parkanlagen] Bauwerke nur insoweit errichtet werden, als sie für die Benützung und Erhaltung [der Parkanlagen] erforderlich sind.“ Für die Kaiserwiese liegen – soweit ersichtlich – keine Ausnahmebestimmungen im Bebauungsplan vor.

Nähere Informationen zum Flächenwidmungsplan der Stadt Wien finden sich auf folgender Adresse:

https://www.wien.gv.at/flaechenwidmung/public/

Plandokument 7776.  Festsetzung des Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes.

pd_7776

pd_7776__200

von M.W.