Falschdarstellung der Eigentumsverhältnisse an der Kaiserwiese in der BZ

Zu den Besitzverhältnissen an der Kaiserwiese haben wir am 25. Jänner 2019 einen Beitrag verfasst. Hier eine kurze Zusammenfassung:

Das unter der Bezeichnung „Kaiserwiese“ bekannte Grundstück (die Wiese zwischen Praterstern und dem Riesenrad) steht seit 1958 unverändert (d.h. ohne zwischenzeitige Veränderung der Eigentumsverhältnisse) im Eigentum der Stadt Wien (siehe Katastralgemeinde 01657 Leopoldstadt, Einlagezahl (EZ) 5899).

Laut aktuellem Flächenwidmungsplan (Plandokument Nr. 7776) ist die Kaiserwiese als Erholungsgebiet Parkanlage (Epk) gewidmet.

Die Kaiserwiese als „Privatgrund“ zu bezeichnen erfordert einen ziemlich „verwegenen Interpretationsansatz“. Bei einer solchen Auslegung müsste dann auch der gesamte Grüne Prater als „Privatgrund“ angesehen werden, gehört er doch – den grundbücherlichen Eigentumsverhältnissen zufolge – teilweise der Stadt Wien und teilweise der im Eigentum der Republik Österreich stehenden BIG.

Autor M.W.

Werbung