09.09.2022 10:00 Uhr, Rathaus Wien, Arkadenhof, Top 24
Für Euch veröffentlichen wir hiermit unsere Erläuterung zur im April eingebrachten Petition, die Stellungsnahmen der Stadt- und Bezirkspolitik findet Ihr auf der Petitionsseite:
https://www.wien.gv.at/petition/online/PetitionDetail.aspx?PetID=e963b2cc0d014f79a45325cb879249f8&fbclid=IwAR2U1iIkpaz4ZnLrfnDIOWKx-YOS7Hs4RbyjIoXa07q0god_GCJxjPk2ZxE
Wir haben die Petition erfolgreich eingebracht und gehen nun auf die 3 wichtigsten Punkte gegen den Verbau der Venediger Au ein:
1. Der falsche Standort
2. Verringerung Sportflächen
3. Errichtung entgegen dem Flächenwidmungs- und Bebauungsplan (illegale Verbauung)

1. Der falsche Standort
- Wien ist eine äusserst lebenswerte Stadt.
- In den letzten Jahren ist viel gutes passiert. Einiges läuft aber auch massiv schief.
- Je mehr die Stadt wächst, um so wichtiger sind Erhalt und Ausbau der Grünflächen.
- Gerade in Umgebung des Pratersterns hat sich viel getan. Nordbahnviertel, Unicampus,…
- Hier wollen wir einhaken: Wir sind für sinnvolle Verdichtung. Gegen sinnlose Versiegelung. Vor allem gegen irreversible Schäden.
- Wien wächst. Es gibt einen großen Zuzug und Wachstum an Personen. Hier passiert aber gleichzeitig der Fehler, wenn innerstädtische Grünflächen verbaut werden.
- Wir sind also nicht gegen den Bau der Sporthalle, aber gegen die Versiegelung von innerstädtischen Grünflächen.
- „Extensive Begrünung“ und Fassadenbegrünung ersetzten nicht das Biotop Venediger Au.
- Erhalt „Lebenswerteste Stadt“ nur durch zeitgemäße Planung möglich und nicht durch Schnellschussaktionen wie das platzieren einer Halle mit viel heißer Luft an so einem sensiblen Platz. Wir leben nicht mehr im Zeitalter der Improvisation, sondern der Information und der Planung. Und wenn wir nicht aufpassen, werden wir von anderen Städten schneller überholt als uns lieb ist. Es geht hier nicht um Wettbewerb sondern um Qualitätssicherung.
2. Verringerung Sportflächen
- Gesamt um 4.200m² gegenüber dem Ursprung:
- Neue Halle ist um 1200m² kleiner
- Verbauung Sportplatz: 3000m²
3. Errichtung entgegen dem Flächenwidmungs- und Bebauungsplan
- §71WBO, MA21
- Die Vorbildwirkung der Stadt Wien ermöglicht privaten Entwicklern in Zukunft ebenfalls Gesetzesverstöße
- Der §71 wurde bisher in absoluten Ausnahmen gewährt. Er wird der Stadt Wien ab nun die gleichen Schwierigkeiten bringen wie seinerzeit der §69.
Weitere Punkte
- Energiekosten 360.000 kWh pro Jahr: Heizlast / 40.000 kWh pro Jahr: Kühllast / 93.000 kWh pro Jahr: Stromverbrauch gegenüber maximal 40.000 kWh pro Jahr Eintrag durch die Photovolatik-Anlage am Dach – die wiederum die Fläche der extensiven Begrünung verringert)
- Verkehrliches Konzept fehlt. Aussage der Politik: „Schau ma mal, dann seh ma schon.“
- Nicht-Einhalten von Vergaberichtlinien
- Dieser Bau ist nicht temporär, eine Ausnahmegenehmigung gemäß Baugesetz ist also unrechtmäßig und undemokratisch
→ Forderungskatalog
- Öffnung der Wiese für Alle statt Einzäunen einer Halle – Sport- und Erholungswiese für ALLE
- Ernsthafte und transparente Prüfung der Alternativstandort – sh Alternativvorschlag von Architekt Christian Eibel (wir in Kürze hier veröffentlicht)
- Öffentlicher Wettbewerb zur Standortfindung
- Niederschwelliger Zugang für Ideenwettbewerb für die Venediger Au mit Bürger:innenbeteiligung
- Errichten einer öffentlichen Toilettenanlage (bereits jetzt dringend benötigt)
- Einhalten der Klimaversprechen der Stadt Wien
- Einhalten des Leitbildes „Grünräume“
- Zukunftsorientierte, klimagerechte Stadtplanung

Anhang
Grünflächenverbau in der Venediger Au:

Flächenwidmungs- und Bebauungsplan
Die blaue Linie deutet das Ausmaß der Halle an.
FLÄCHENWIDMUNGSPLAN (§4)

GRÜNLAND
Erholungsgebiete
Sport- und Spielplätze Esp
Auszug Bauordnung Wien:
§ 6.(2) Erholungsgebiete dienen der Erholung und der Gesundheit. Soweit der Bebauungsplan gemäß § 5 Abs. 4 lit. e nicht anderes bestimmt, dürfen innerhalb der im § 4 Abs. 2 Punkt A lit. b genannten Widmungen Bauwerke nur insoweit errichtet werden, als sie für die Benützung und Erhaltung dieser Gebiete erforderlich sind.
Besondere Bestimmungen gemäß § 5 Abs.4 der BO für Wien mit Plandarstellung:
4.1. Auf der mit BB1 bezeichneten und als Grünland/Erholungs-gebiet/Sport- und Spielplatz gewidmeten Grundfläche dürfen keine Gebäude errichtet werden.
Entgegnung zu den Stellungnahmen, die bisher von der Stadt Wien eingebracht wurden:
ASKÖ:
– „Schaffung und Erhaltung von Sportstätten“:
Durch das gegenwärtige Projekt gehen insgesamt 4200m² an Sportflächen in der Leopoldstadt verloren: Die neue Halle wird 1200m² kleiner als die alte, noch dazu wird sie auf einer bestehenden Freiluftsportanlage errichtet, die dadurch um 3000m² verkleinert und somit teilzerstört wird.
– „Im Zuge des Umbaus werden auch die bestehenden Outdoorflächen neu angelegt und modern nutzbar gemacht“
– „Die kostenlose Nutzung des Außenbereichs bleibt bestehen“
– „Die umliegende öffentliche Parkanlage bleibt unberührt.“
– „Nachhaltige und klimafitte Bauweise mit Fotovoltaik-Anlage am Dach, einem Gründachteil und
mit bodengebundener Fassadenbegrünung“
All das könnte (und sollte) auch ohne die Zerstörung von 3000m² innerstädtischem Grünraum geschehen.
– „Ganzjährige sportliche Nutzung wird durch Errichtung der Halle möglich“
– „Lage: zentral und mit öffentlichen Verkehrsmitteln bestens erreichbar 2. Im direkten
Einzugsbereich von Schulen und Kindergärten“
Dies wäre auch an einem anderen, besser geeigneten Standort möglich.
Außerdem kann auch eine Freiluftanlage ganzjährig genutzt werden, noch
dazu bei den zunehmend steigenden Temparaturen.
Stadtrat Czernohorsky:
– „Kein Quadratmeter öffentliches Grün und kein Parkbaum dieser innerstädtischen Parkanlage geht durch die kommende Sport & Fun-Anlage verloren“:
Tatsache ist, dass 3000m² innerstädtische Grün- und Sportfläche ohne Not versiegelt werden. Die Differenzierung zwischen Parkanlage und Sportanlage der MA 51 ist in dem Zusammenhang Wortklauberei, da beides der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen sollte.
Stadtrat Hacker:
-“Nach dem Leitbild Grünräume der Stadt Wien wurde die Jugendsportanlage der Kategorie „Wandelbares Grün“ zugeordnet. Das bedeutet, Grünräume, deren Qualitäten auch in Zukunft erhalten bleiben. Ihre Lage oder ihr Zuschnitt dürfen sich, unter der Voraussetzung, dass die Grünraumfunktion erhalten und verbessert wird, ändern“
-“Aufgrund der ökologischen Architektur (klimazertifiziertes Gebäude) mit extensiver Dachbegrünung und vierseitiger Fassadenbegrünung ist der Erhalt der Grünraumfunktion gegeben. Für das Errichten ist lediglich ein Baum zu fällen, der – in Kooperation mit der zuständigen Magistratsabteilung – adäquat ersetzt wird.
Dies ist faktisch unrichtig. Die Versiegelung von Erdboden kann weder durch Dach- noch Fassadenbegrünung noch durch einen bestimmten Gebäudestandard wettgemacht werden, auch nicht hinsichtlich Mikroklima.
Unversiegelter Erdboden übernimmt viele wesentliche Aufgaben (Kühlfunktion, Wasserhaushalt, Filterungfunktion, Lebensraum für Pflanzen, und Mikroorganismen Tiere, Begehbarkeit,…), welche durch Gründächer und bewachsene Fassaden nicht kompensiert werden können. Die in der Kategorie „Wandelbares Grün“ geforderte Erhaltung und Verbesserung der Grünraumfunktion ist somit keinesfalls gegeben.
„Aktuell rechnen wir nicht mit mehr Verkehr“, so Bezirksvize Christoph Zich (SPÖ) und versichert:
„wenn es aber doch dazu kommt, dann werden wir uns eine Lösung überlegen.“
http://www.meinbezirk.at/leopoldstadt/c-sport/neue-details-zur-sport-und-fun-halle-in-der-venediger-au_a5257087#gallery=null
Für eine neue 3000m² große Sporthalle gibt es also laut Vize- Bezirksvorstand Christoph Zich kein Verkehrs- oder Parkplatzkonzept. Dies kann nur als stümperhaft bezeichnet werden.
Schätzung Energiebedarf
