Kraftfahrzeuge auf der Hauptalle

Werte Leser!

Gehören Sie etwa auch zu jenen zahlreichen Wienern und Wienerinnen die an einem herrlichen Tag auf der Suche nach ein wenig Erholung vom Alltagsstress vergnügt durch den Prater laufen, radeln oder spazieren, und – zumindest gelegentlich – auch daran denken, welch großes Glück wir eigentlich haben, mit so einem wunderbaren Naherholungsgebiet wie unserem Prater gesegnet zu sein? Dann werden Sie vermutlich auch bemerkt haben, wie diese Idylle immer wieder abrupt durch über die Hauptallee brausende Kraftfahrzeuge gestört / unterbrochen wird. Und dann werden Sie sich vielleicht fragen, warum das eigentlich so ist? Wie kann es sein, dass mitten durch den Prater Lastwagen donnern und die erholungssuchende Bevölkerung nicht nur stören, sondern sogar unnötige Gefahrenquellen für Mensch und Tier schaffen. Man möchte ja nicht einmal daran denken was dann los ist, wenn das erste Kind auf der Hauptallee von einem Kraftfahrzeug angefahren/überfahren wird. Aber sehen wir uns die Situation einmal im Detail an:

Die höchste Verkehrsbelastung auf der Hauptallee besteht auf dem Teilstück vom Praterstern bis zur Rotundenallee/Kaiserallee. In diesem Bereich ist nämlich derzeit vorgesehen, dass Anrainer und Lieferanten mit motorisierten Fahrzeugen fahren dürften. Und, soweit dies den dort angebrachten Verkehrsschildern zu entnehmen ist, sogar ohne jegliche Einschränkungen. Das muss man sich einmal vorstellen: Auf dem von Erholungssuchenden am stärksten frequentierten Teilabschnitt der Hauptallee (es handelt sich eben um den Eingang in den Prater) sollen Anrainer und Lieferanten mit Kraftfahrzeugen beliebig fahren dürfen. Was soll denn dieser Unsinn. Wem kann denn nur so etwas einfallen? Die Hauptallee ist doch kein Lieferweg! Sieht man sich die Lage vor Ort näher an, wird rasch klar, dass es Leute aus dem von der Prater Wien GmbH verwalteten „Wurstlprater“ sowie deren Lieferanten sind, die kreuz und quer auf der und über die Hauptallee fahren. Mal ist es ein Bierlieferwagen, mal ein privater Pkw. Und alle biegen sie dann von der Hauptallee nach Nordosten in das Gebiet der Prater Wien GmbH ab, oder fahren von dort auf die Hauptallee auf. Die Hauptallee scheint zur zentralen An- und Abfahrtsroute in das von der Prater Wien GmbH verwaltete Gebiet verkommen zu sein. Und Warum?!? Sieht man sich die Verkehrswege im Wurstlprater genauer an, wird schnell klar, dass überhaupt kein Grund ersichtlich ist, weswegen ein Anrainer- bzw. Lieferantenverkehr in den Wurstlprater ausgerechnet über die Hauptallee erfolgen sollte. Die Zu- und Ausfahrt für Anrainer und Lieferanten ist nämlich völlig problemlos über die Straße des 1. Mai, den Eduard-Lang Weg und die Waldsteingartenstraße möglich. Selbst Einrichtungen die sich unmittelbar am Rand der Hauptallee befinden (wie z.B. die sogenannte „Meierei“) lassen sich über die drei erwähnten Straßen, welche allesamt im von der Prater Wien GmbH verwalteten Gebiet liegen, mit Kraftfahrzeugen erreichen. Warum also soll jetzt die erholungssuchende Bevölkerung durch Kraftfahrzeuge gefährdet und gestört sowie die Hauptallee als Zufahrtsstraße „missbraucht“ werden? Kann es vielleicht daran liegen, dass die Prater Wien GmbH, den Verkehr, der eigentlich das von ihr verwaltete Gebiet betrifft, einfach in das Erholungsgebiet Prater verlagert, damit Praterunternehmer möglichst nicht durch den von ihnen selbst geschaffenen Verkehr beeinträchtigt werden? Oder liegt es auch schlichtweg an der Bequemlichkeit so mancher Praterunternehmer, lieber eine „Abkürzung“ über die Hauptallee zu nehmen, anstatt über die Ausstellungsstraße kommend durch den Wurstlprater zu ihren Betrieben zu fahren? Als Begründung für eine Fahrerlaubnis auf und über die Hauptallee reicht wohl beides nicht aus. Bequemlichkeit oder Verlagerung des selbst geschaffenen Verkehrs kann doch niemals eine unnötige Beeinträchtigung und sogar Gefährdung der unzähligen Läufer, Radfahrer, Spaziergänger und sonstigen Erholungssuchenden auf der Hauptallee rechtfertigen. Wie man es auch drehen und wenden mag, es gibt überhaupt keinen Grund dafür, motorisierten Verkehr auf der Hauptallee zuzulassen.

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Besonders erhellend in diesem Zusammenhang ist ein Blick auf die von der Prater Wien GmbH selbst für das von ihr verwaltete Gebiet erlassenen Regelungen (nachzulesen etwa auf einem Anschlag neben dem Kugelmugel). Demnach herrscht im Wurstlprater generelles Fahrverbot für motorisierte Fahrzeuge. Ausnahmen gibt es zwar für Lieferverkehr und Berechtigte, aber nur in der Zeit von 00:00 bis 12:00 Uhr von Montag bis Samstag beziehungsweise 00:00 bis 10:00 Uhr an Sonntagen. Mit anderen Worten, spätestens ab 12:00 Uhr Mittag gilt selbst im Wurstlprater für jedermann absolutes Fahrverbot. Das wirft natürlich sofort die Frage auf, wieso beispielswiese ein Anrainer oder Lieferant an einem Nachmittag in der Hauptallee fahren dürfen soll? In den Wurstlprater hinein, darf er mit seinem Kraftfahrzeug ja ganz offensichtlich gar nicht fahren. Weswegen eine Erlaubnis, zu dieser Zeit die Hauptallee befahren zu dürfen mehr als absurd erscheint. Darüberhinaus zeigt auch die von der Prater Wien GmbH verfügte zeitliche Einschränkung des motorisierten Verkehrs in dem von ihr verwalteten Gebiet, dass es selbst nach Auffassung der Prater Wien GmbH ziemlich störend, jedenfalls aber keinesfalls erstrebenswert ist, wenn rund um die Uhr LKW durch den Prater fahren. Und jetzt schüttelt der aufmerksame Leser sicherlich nur noch ungläubig den Kopf, wenn er liest, dass Anrainer und Lieferanten beliebig und ohne zeitliche Einschränkung auf der Hauptallee fahren dürfen. Wenn die Praterbetriebe und die Prater Wien GmbH unbedingt Zufahrtsmöglichkeiten für Kraftfahrzeuge benötigen, dann sollen sie diese doch über ihr eigenes Gebiet zur Verfügung stellen und nicht über ein der Allgemeinheit dienendes Erholungsgebiet. Es sind schließlich die Praterunternehmer und die Prater Wien GmbH die den alleinigen Vorteil aus dem motorisierten Verkehr über die Hauptallee ziehen, während für die Allgemeinheit nichts außer Störungen und Gefährdungen bleiben. Eine derart einseitige Interessenlage erscheint in höchstem Grad unfair. Man ist geneigt den Schluss zu ziehen, dass sich hier eine kleine Gruppe auf Kosten der Allgemeinheit sei es aus Bequemlichkeit oder Profitstreben ungerechtfertigte Sondervorteile zuschanzt.

Und wie sieht es eigentlich auf den anderen Teilabschnitten der Hauptallee mit dem motorisierten Verkehr aus? Nun ja, von der Rotundenallee bis zum Lusthaus gilt absolutes Fahrverbot. Lediglich im letzten Teil vor dem Lusthaus gibt es – infolge der Reitgebiete im Unteren Prater und in der Freudenau – gewisse Ausnahmen für Pferde.

Dass es auch anders geht, zeigt übrigens der Abschnitt von der Lusthausstraße bis zum Lusthaus. Vor wenigen Jahren brausten dort noch Kraftfahrzeuge über die Hauptallee. Doch erfreulicherweise gelang es der Politik, den motorisierten Verkehr aus diesem Bereich der Hauptallee zu verbannen. Und jeder, der heute dort spaziert kann den Prater ohne Störung durch Autos und dergleichen vollends genießen. Wäre so ein paradiesischer Zustand nicht auch für den Abschnitt vom Praterstern bis zur Rotundenalle wünschenswert? Wer mag so einem Ansinnen schon widersprechen?

Die zuständigen Entscheidungsträger (MA 46 Verkehrsangelegenheiten sowie die Bezirksvorstehung) befinden sich übrigens derzeit beide in Hand der „Grünen“ (Vizebürgermeisterin Vassilakou und Bezirksvorsteherin Lichtenegger). Es wäre doch gelacht, wenn es ausgerechnet in einer solchen politischen Konstellation nicht möglich sein sollte, den motorisierten Verkehr gänzlich aus der Hauptallee herauszuhalten und so den Prater grüner zu machen. Wir bleiben jedenfalls an der Sache dran, und werden sicherlich noch vor den nächsten Wiener Wahlen darüber berichten.

Autor: M.W.

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