Der rechtliche Status des Grünen Praters

Im heutigen Beitrag richten wir unsere Aufmerksamkeit über die Kaiserwiese hinaus, und betrachten die Eigentumsverhältnisse und Flächenwidmungen im gesamten Grünen Prater (damit sind die bebauungsfreien Flächen beidseits der Hauptallee gemeint).

1. Eigentumsverhältnisse

Vereinfacht gesagt, sind die Flächen des Grünen Praters auf 3 Einlagezahlen („EZ“) im Grundbuch verteilt.

A.) Die Flächen nordöstlich der Hauptallee (das ist die Seite, auf welcher sich das Stadionbad befindet) sind im Grundbuch unter den Einlagezahlen (EZ) 5723 und (EZ) 5900 in der Katastralgemeinde (KG) 01657 Leopoldstadt registriert. In diesen beiden Einlagezahlen werden an die hundert einzelne Grundstücke zusammengefasst. Insgesamt beträgt das Ausmaß dieser beiden EZ laut Grundbuch etwa 2,1 km².

Als Eigentümer der EZ 5723 und 5900 ist im Grundbuch die Stadt Wien eingetragen.

Die Flächen des sogenannten „Wurstlpraters“ sind übrigens als Grundstück mit der Nummer 4015 (mit einem Flächenausmaß von etwa 239.000 m²) ebenfalls Bestandteil der EZ 5723 und stehen somit im Alleineigentum der Stadt Wien.

B.) Die Flächen südwestlich der Hauptallee (das ist die Seite, auf welcher sich der Konstantinhügel befindet) sind im Grundbuch unter der Einlagezahl (EZ) 1418 in der Katastralgemeinde (KG) 01657 Leopoldstadt registriert. In dieser Einlagezahl werden hunderte einzelne Grundstücke zusammengefasst, wobei viele davon Kleingärten sind. Insgesamt beträgt das Ausmaß dieser EZ laut Grundbuch etwa 2,25 km². Durch Abschreibungen von Grundstücken, beispielsweise infolge von Privatisierungen, verändert sich jedoch das Ausmaß der EZ 1418 laufend. Im Juli 2010 waren es noch rund 2,62 km², also um etwa 370.000 m² mehr als derzeit.

Als Eigentümer der EZ 1418 ist im Grundbuch die Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H. eingetragen. Diese ist unter der Nummer FN 34897w im Firmenbuch registriert. Die Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H. ihrerseits steht – über eine Zwischenbeteiligung (die „Österreichische Beteiligungs AG“, FN 80286v) – zu 100% im Eigentum der Republik Österreich.

2. Widmung und zulässige Nutzungen

Die für die Flächen des grünen Praters geltenden Widmungen finden sich in den Plandokumenten mit den Nummern 7021, 7022, 7112, 7625, 7774, 7776, und 8121. Das Plandokument 7021 (dieses betrifft ein Gebiet im Unteren Prater zwischen Südosttangente und Bahnstrecke) ist derzeit allerdings Gegenstand eines Umwidmungsverfahrens.

Auf beiden Seiten der Hauptallee befinden sich zum größten Teil als Parkschutzgebiete („Spk“) gewidmete Flächen. Zwischen den einzelnen Parkschutzgebieten existieren auch mehrere Widmungen als Erholungsgebiete, und zwar solche für Parkanlagen („Epk“), Sport- und Spielplätze („Esp“), und Freibäder („Ebd“). Die an die Hauptallee grenzenden Flächen des „Wurstlpraters“ sind als Sondergebiet Vergnügungsstätte („SO“) gewidmet.

Gemäß § 6 Absatz 4 der Bauordnung für Wien sind Parkschutzgebiete „für das Anlegen von Gartenanlagen“ bestimmt. „In Parkschutzgebieten dürfen nur die nach den Bestimmungen des Bebauungsplanes (§ 5 Abs. 4 lit. e) zulässigen Bauwerke errichtet werden.“ Für die detaillierten Regelungen wird auf die oben angeführten Plandokumente verwiesen.

Kurzum, der Grüne Prater steht zu annähernd gleich großen Teilen im Eigentum der Republik Österreich sowie der Stadt Wien. Auf den Flächen des Bundes (Südwesten) gibt es jedoch wesentlich umfangreichere Schutzgebiete als auf Seiten der Stadt Wien (Nordosten), wo Widmungen für Erholungsgebiete, Sportanlagen und Sondergebiete dominieren.

Festgelegt und geändert werden Widmungen durch Verordnungen des Gemeinderats der Stadt Wien (siehe § 1 der Bauordnung für Wien). Zuletzt wurden beispielsweise Flächen rund um die Trabrennbahn in der Krieau von Erholungsgebieten in Gemischte Baugebiete umgewidmet (siehe Plandokument 8121 vom 20.02.2015), also Grünflächen im Prater reduziert.

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Nähere Informationen zum Flächenwidmungsplan der Stadt Wien finden sich auf folgender Adresse:

https://www.wien.gv.at/flaechenwidmung/public/

Autor: M.W.

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